Eva Zimmer: Praxis für Osteopathie in Mering

Osteopathie Mering

Praxisräume

In Arbeit, Fotos folgen bald…


Behandlungsdauer und -kosten

Eine Behandlungseinheit in Osteopathie dauert ca. 50 Minuten.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen:

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und je nach Versicherung von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen:

Viele gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist eine Verordnung eines Arztes (Privatrezept für Osteopathie), der die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.
Informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme!

Ich verfüge über die Zulassung als Heilpraktiker. Deshalb können Sie auch ohne ärztliche Überweisung zu mir kommen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Übersicht Krankenkassen und (anteilige) Kostenübernahme: