Behandlungskosten Osteopathie
Eine Behandlungseinheit dauert ca. 50 Min. und kostet zwischen 95,- € und 110,- €. *
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte 24 Stunden vorher Bescheid. Ansonsten müssen wir Ihren Termin leider abrechnen.
- Es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, da die Leistung als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erbracht wird und keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer besteht.
* Alle Therapieformen nur auf ärztliche bzw. Heilpraktiker Verordnung.
Kostenerstattung
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen:
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und je nach Versicherung von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen:
Viele gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist eine Verordnung/Bescheinigung eines Arztes (Privatrezept für Osteopathie), der die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.
Informieren Sie sich am Besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme!
Übersicht Krankenkassen und (anteilige) Kostenübernahme: